Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Ferienwohnung Wolf
Vermieter: Christel & Joachim Wolf, Kiefernstraße 66 in 48268 Greven
§ 1 Geltung der AGB
(1) Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die mietweise
Überlassung der Ferienwohnung zur Beherbergung sowie alle für den Gast
erbrachten weiteren Leistungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters
erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren
Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher
vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn
der Vermieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt.
§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung
Ihre Buchungswünsche
geben Sie bitte über die Buchungsanfrage ein, richten Sie schriftlich an wolf_joachim@gmx.de oder
rufen uns an.
Können wir Ihnen die Ferienwohnung in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen,
erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung der gebuchten Ferienwohnung
per E-Mail. Die Reservierung für die Ferienwohnung ist mit Erhalt der
Buchungsbestätigung rechtskräftig. Bei Buchung über ein Buchungsportal, z.B.
Booking.com, gilt die AGB des jeweiligen Portals.
§ 3 Zahlungsbedingungen
Die Bezahlung erfolgt ausschließlich in bar bei Ankunft, außer Sie haben über ein Portal gebucht. Dann gilt die Zahlungsbedingung des jeweiligen Buchungsportals.
§ 4 An- und Abreise
Am
Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Sollte die
Anreise nach 20:00 Uhr oder zu einer anderen Zeit erfolgen, muss dies vorher
abgesprochen werden. Den Schlüssel erhalten Sie von uns persönlich vor Ort.
Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die
Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich um 14:00 Uhr bezogen werden kann.
Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10.00 Uhr in einem ordentlichen Zustand zu verlassen.
Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen.
§ 5 Ferienwohnung
Die
Ferienwohnung ist eine Nichtraucherwohnung und wird vom Vermieter in einem
ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten
Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon
unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm
verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar (z.B. kaputtes Geschirr), Schäden
am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene
Schlüssel. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den
Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Der Mieter haftet auch für das
Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind
hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie
Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei
Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden.
Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.
Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung
zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die
Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.
§ 6 Haustiere
Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art in der Ferienwohnung ist nicht erlaubt.
§ 7 Aufenthalt
Die
Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt
werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist
für diese ein gesondertes Entgelt entsprechend Preisliste zu zahlen. Der
Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu
kündigen.
Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt.
Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.
Der Mieter erklärt sich mit der Buchung mit den AGB sowie der Hausordnung
einverstanden.
Bei Verstößen gegen die AGB oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt,
das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf
Rückzahlung des Mietpreises oder eine Entschädigung besteht nicht.
§ 8 Reiserücktritt
Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag. Bis 1 Tag vor Anreise ist die Stornierung kostenfrei. Danach oder bei Nichtanreise wird der volle Buchungspreis abzüglich der Reinigungsgebühr fällig.
§ 9 Rücktritt durch den Vermieter
Im Falle
einer Absage durch den Vermieter in Folge höherer Gewalt oder anderer
unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber)
sowie wenn andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen,
beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem
Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz – eine Haftung
für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer
Frist erfolgen, wenn der Mieter nachhaltig stört oder sich in solchem Maße
vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages
gerechtfertigt ist.
§10 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wärme-, Wasser- oder Stromversorgung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.
§11 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
(1) Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der
Vermieter unterhält in seiner Ferienwohnung einen Internetzugang über WLAN. Er
gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes eine Mitbenutzung des
WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung
des WLANs zu gestatten.
Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit
oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist
jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise
weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder
zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich
genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme
fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in
angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor,
nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder
Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische
oder kostenpflichtige Seiten).
(2) Zugangsdaten
Die Nutzung des WLAN erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich, die Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
(3) Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht. Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
(4) Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und ungetätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.
Es ist insbesondere zu beachten:
- das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
- keine urheberrechtlich geschützten Inhalte widerrechtlich zu vervielfältigen, zu verbreiten oder zugänglich zu machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
- die geltenden Jugendschutzvorschriften einzuhalten;
- keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte zu versenden oder zu verbreiten;
- das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung zu nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter auf diesen Umstand unverzüglich hin.
§ 12 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten
(1) Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten.
(3) Die Mitnahme bzw. Unterbringung von Haustieren in der Ferienwohnung ist nicht erlaubt.
(4) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100,00 Euro (netto) in Rechnung stellen. Rauchen dürfen Sie auf der Terrasse im Vorgarten.
(5) Das Wäsche waschen und trocknen ist in den Wohnungen untersagt. Bei Bedarf ist das waschen beim Vermieter nach Absprache möglich.
(6) Fahrzeuge können auf unserem Grundstück, im Carport oder auf dem gekennzeichneten Parkplatz abgestellt werden. Bitte achten Sie darauf, dass keine Fahrzeuge die Ausfahrt aus unserer Garage behindern.
(7) Im Vorgarten befindet sich eine überdachte Sitzgruppe, die Sie nutzen dürfen. Kissen oder Sitzauflagen befinden sich in einer nebenstehenden Box. Nach Nutzung sind die Auflagen wieder in die Box zu räumen.
(8) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o.ä. in der Ferienwohnung ist nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o.ä. allein und stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und/oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
(9) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
§13 Schriftform
Andere als in diesem Vertrag aufgeführte Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit der Buchung akzeptiert.
§14. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
§ 15 Gerichtsstand
Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Steinfurt zuständig.